3. Mai 2010

Krankenhauszusatzversicherung

Durch die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der höheren Lebenserwartung ist es sinnvoll, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Dadurch können die Leistungsunterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Versicherung aufgefangen werden. Bei der Krankenhauszusatzversicherung gibt es zwei Varianten. Das sind die Wahlleistungstarife und der Restkostentarif.

Der Wahlleistungstarif ist finanziell günstiger und deckt die Unterbringungskosten in einem nächstgelegenen Krankenhaus in Ein- oder Zweibettzimmern. Bei beiden Tarifen ist die Wahl des behandelnden Arztes bis hin zur Chefarztbetreuung frei.

Durch den Abschluss eines Restkostentarifes ist auch die Entscheidung für ein weiter entferntes Krankenhaus oder Universitätskliniken durch den Patienten frei wählbar.

In der Regel wird vor Vertragsabschluss ein Gesundheitsbogen verlangt. Dieser muss gewissenhaft ausgefüllt werden, da es sich Versicherungen vorbehalten, bei nicht angegebenen Vorerkrankungen den Versicherungsschutz zu kündigen. Das kann im Notfall zu großen Schwierigkeiten führen.

Bei der Krankenhauszusatzversicherung sind alle Tarife ohne Selbstbehalt. Das bedeutet, nur weil der Mensch ein hohes Alter erreicht und daher vielleicht öfter erkrankt, darf der Beitragssatz nicht erhöht werden. Je früher der Kunde sich zu dieser Zusatzversicherung also entschliesst, desto mehr profitiert er von geringeren Beiträgen. Die Beitragssätze sind nicht nur gestaffelt nach dem Alter, auch gesundheitliche Einschränkungen spielen eine Rolle. Bei Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag verlangt, oder aber der Schutz für bestimmte Krankheiten abgelehnt werden.

Krankenhauszusatzversicherungen sind für Kinder besonders empfehlenswert, da bei einem stationären Aufenthalt im so genannten “Rooming in” ein Elternteil durchgehend bei dem erkrankten Kind bleiben kann. Da dies aber nicht bei allen Versicherungsträgern mit inbegriffen ist, sollten Eltern da direkt hinterfragen.

Krankenhauszusatzversicherungen können online ebenso abgeschlossen werden, wie durch einen Vertreterbesuch oder einer Zusatzversicherung über die örtlichen Krankenkassen.

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