Ärger mit der Versicherung?
Hattest Du auch schon mal Ärger mit Deiner Versicherung oder warst unzufrieden? Z.B. weil einfach Leistungen verweigert oder verschleppt werden? Dann kannst Du Dich bei der Aufsichtsbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beschweren. Nach Artikel 17 unseres Grundgesetzes steht Dir ein sogenanntes Petitionsrecht zu. Danach darfst Du Dich einzeln oder in gemeinsam mit anderen Geschädigten schriftlich an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung wenden. Die zuständige Stelle ist bei Versicherungen die BaFin, da die Beseitigung von Missständen in von ihr beaufsichtigten Unternehmen zu ihren Aufgaben gehört.
Wie das genau funktioniert, erklärt man Dir bei Geldtipps.de.